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Vorbemerkung:

Oberstes Ziel und gelebte Praxis jeder Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur für Systematische Partnersuche und ihren Mitgliedern ist ein beidseitig faires und unkompliziertes Miteinander. Dies bedarf normalerweise keiner besonderen Regeln.

Trotzdem liegt es im Sicherheitsinteresse beider Seiten, sich in Zweifelsfällen oder in Fällen von Uneinigkeit auf klare Abmachungen berufen zu können. Dies soll durch den folgenden Vertrag bewerkstelligt werden.


Partnervermittlungsvertrag


1. Inhalt und Art der Dienstleistung

Inhalt der angebotenen Dienstleistung ist die Unterstützung bei der Suche eines Partners für die Freizeitgestaltung, Bekanntschaft, Freundschaft oder Lebensgemeinschaft und Ehe.

2. Die Durchführung der Vermittlung

Solange die Mitgliedschaft besteht und die einmalige Gebühr entrichtet wurde, erhält das Mitglied wiederholt und ohne weitere Kosten individuell ausgewählte Partnervorschläge per Post zugesandt.

Die Anzahl der Partnervorschläge ist nicht festgesetzt. Diese hängt von den Wünschen des Mitgliedes und der Verfügbarkeit geeigneter anderer Mitglieder ab. Selbstverständlich bemüht sich die Agentur um eine möglichst hohe Anzahl von Vorschlägen, um dem gemeinsamen Ziel, einen Partner für das Mitglied zu finden, schnell nahe zu kommen.

Jeder Partnervorschlag enthält mindestens den Vornamen, eine kurze Beschreibung des anderen Mitgliedes und eine Kommunikationsmöglichkeit (z.B. Telefonnummer). Der volle Name, die Anschrift und Fotos werden im Partnervorschlag nur weitergegeben, wenn dem das jeweilige Mitglied im Fragebogen zusätzlich schriftlich zugestimmt hat. Die Kontaktaufnahme unterliegt den Mitgliedern selbst.

Das Mitglied meldet per Rückmeldeschein an die Agentur, ob die Vermittlung erfolgreich war und vorläufig keine weiteren Partnervorschläge mehr gewünscht werden oder ob die Vermittlung nicht erfolgreich war. Diese Rückmeldung ist im Interesse der übrigen Mitglieder unumgänglich, da die vorgeschlagene Person sonst für weitere Vorschläge gesperrt ist und den übrigen Mitgliedern zum Kennenlernen nicht mehr zur Verfügung steht.

3. Das Auswahlverfahren zur Ermittlung der Partnervorschläge

Die Agentur erhebt die Partnerwünsche und Eigenschaften des Mitgliedes mit Hilfe eines Fragebogens und in direkter Kommunikation.

Die Agentur wählt die Partnervorschläge mit Sorgfalt aus, um ein anderes Mitglied zu finden, das möglichst gut zum Mitglied passt. Bei der Auswahl der Partnervorschläge nehmen unter anderem folgende Kriterien Einfluss: 4. Vertragsbeginn und Laufzeit

Der Vertrag beginnt mit der Annahmebestätigung durch die Agentur. Die Agentur behält sich jedoch vor, Anträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Das Mitglied stellt den vollständig ausgefüllten Fragebogen und mindestens ein aussagekräftiges aktuelles Foto von sich zur Verfügung. Beim Ausfüllen des Fragebogens ist die Agentur gerne behilflich. Die Vermittlungsarbeit kann erst beginnen, wenn der Agentur der ausgefüllte Fragebogen zusammen mit dem Foto vorliegt.

Sofern sie nicht vorher durch jederzeit mögliche fristlose Kündigung beendet wird, endet die Mitgliedschaft automatisch nach 1 Jahr.

Sollte das Mitglied innerhalb der Vertragslaufzeit nicht erfolgreich vermittelt worden sein, bietet die Agentur auf freiwilliger Basis eine kostenlose Fortsetzung der Dienstleistung bis zum Erfolg an, sofern sie eine Vermittlung weiterhin für möglich hält. Das beiderseitige Kündigungsrecht gemäß Ziffer 9 besteht weiter.

5. Die Verpflichtung der Agentur zum Datenschutz

Zum Zweck der Vertragsdurchführung, insbesondere zur Auswahl der passenden Partnervorschläge, darf die Agentur die persönlichen Daten des Mitgliedes elektronisch speichern und verarbeiten und entsprechend der Angaben im Fragebogen an eventuelle Partner übermitteln. Ohne die Einwilligung des Mitgliedes kann die Vertragsleistung nur unzureichend erfüllt werden.

Die Agentur verpflichtet sich, die Daten des Mitgliedes diskret zu behandeln und gibt diese nicht an Adressverlage oder andere Firmen weiter. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur an die übrigen Mitglieder, wie es im Rahmen dieses Vertrages geregelt ist und das Mitglied selbst im Fragebogen bestimmt hat.

Die Agentur darf im Rahmen der Zustimmung auf dem Fragebogen anhand des Datenbestandes Untersuchungen durchführen, mit dem Ziel, zwischenmenschliche Beziehungen besser zu verstehen oder das Auswahlverfahren zu optimieren. Beauftragte Institutionen dürfen an dieser Forschung, im Falle der Zustimmung, nur beteiligt werden, wenn ihnen der Datenbestand der Agentur ausschließlich in anonymisierter Form (ohne Name und Anschrift der Mitglieder) zur Verfügung gestellt wird. Eine eventuelle Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse darf ebenfalls nur in anonymisierter Form erfolgen.

Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft durch Zeitablauf oder Kündigung verpflichtet sich die Agentur, alle zum Zwecke der Vermittlung auf dem Fragebogen oder durch direkte Kommunikation zur Verfügung gestellten Daten zu löschen.

Davon ausgenommen sind jene geschäftlichen Daten, die auf Grund von gewerblichen Vorschriften über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden müssen (z.B. Rechnungen). Weiterhin werden die Daten des Mitgliedes nur anonymisiert und für die bereits erwähnten Untersuchungen zur Optimierung der Vermittlungsleistung verwendet, wenn das Mitglied hierzu auf dem Fragebogen zugestimmt hat.

6. Service-Gebühr

Die vereinbarte Service-Gebühr von ___  Euro ist durch Überweisung des Betrages auf das der Rechnung zu entnehmende Konto zu begleichen.

Die Gebühr beinhaltet alle Partnervorschläge und die Beratung, weitere Kosten fallen nicht an. Die Erstberatung vor Vertragsabschluss ist kostenlos.

Die Portokosten für den gegenseitigen Briefverkehr trägt die Agentur.

7. Fälligkeit der Gebühr und Leistungsanspruch

Die einmalige Mitgliedsgebühr wird erst fällig, nachdem das Mitglied den ersten Partnervorschlag zusammen mit der Rechnung erhalten hat. Das Mitglied leistet die Zahlung dann in voller Höhe innerhalb von 2 Wochen.

Ein Leistungsanspruch besteht erst nach Eingang der Zahlung bei der Agentur und endet mit der vereinbarten Vertragslaufzeit. Aus der freiwilligen Fortführung der Diensleistung gemäß Ziffer 4 entsteht kein Anspruch.

8. Die Pflichten des Mitgliedes gegenüber der Agentur und den anderen Mitgliedern

Das Mitglied erklärt ausdrücklich, dass es ernsthaftes Interesse daran hat, einen Partner kennenzulernen.

Das Mitglied verpflichtet sich, alle persönlichen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Angaben zur eigenen Person, die nicht der Wahrheit entsprechen, dürfen nicht gemacht werden.

Das Mitglied verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Daten der anderen Mitglieder diskret und sorgfältig zu behandeln. Das Mitglied gewährt Dritten weder Einsicht in diese Daten, noch gibt es diese weiter.

Das Mitglied verpflichtet sich daher den vorgeschlagenen Partnern und der Agentur gegenüber, in jeder Weise Stillschweigen über alle Informationen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zukommen. Dies gilt insbesondere für Informationen zu den Partnern, die die Agentur benennen wird. Das Mitglied wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei einer Verletzung schadensersatzpflichtig werden kann.

Das Mitglied respektiert die Privatsphäre aller anderen Mitglieder und bedrängt diese weder in sittlicher noch in unsittlicher Art. Wenn ein anderer Partnersuchender zum Mitglied keinen Kontakt (mehr) wünscht, unternimmt das Mitglied keine (weiteren) Kontaktversuche irgendwelcher Art.

Das Mitglied erklärt ausdrücklich, dass die Mitgliedschaft rein privaten Zwecken dient. Jede gewerbliche Nutzung der Dienste der Agentur ist strengstens untersagt.

Das Mitglied verpflichtet sich nach Erhalt jedes Partnervorschlages den Rückmeldeschein an die Agentur zurückzusenden. Diese Rückmeldung hat bei Ablehnen des Vorschlages sofort, sonst unmittelbar nach dem Kennenlernen des anderen Mitgliedes zu erfolgen.

Bei fehlendem Rückmeldeschein zum letzten Partnervorschlag ist die Agentur berechtigt, weitere Partnervorschläge zurückzuhalten.

9. Beendigung des Vertrages

Die Mitgliedschaft endet automatisch nach Ablauf von einem Jahr. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Für die Kündigung fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Umgekehrt kann auch die Agentur den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Dies wird zum Beispiel der Fall sein, wenn die Agentur den Eindruck erlangt, dass das Mitglied unrichtige Angaben gemacht hat, dass sich das Mitglied in irgendeiner Weise sittenwidrig, anstößig oder aufdringlich gegenüber den anderen Mitgliedern verhält, wenn das Mitglied seine Zahlung nicht pünktlich leistet oder in sonstiger Weise den Vereinbarungen dieses Vertrages zuwiderhandelt.

Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, insbesondere durch Kündigung, rechnet die Agentur über die Mitgliedsgebühr ab. Dabei hält sie sich strikt an die Formel des Bundesgerichtshofs und berechnet die Leistungen zeitanteilig. Überzahlungen werden unverzüglich nach Beendigung an das Mitglied rückerstattet.

Zur kostenlosen Fortsetzung der Dienstleistung siehe Ziffer 4.

10. Haftungsausschluss

Das Mitglied ist sich dessen bewusst und akzeptiert, dass die Agentur keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Nachteile, Schäden oder Verluste übernimmt, die dem Mitglied eventuell durch die Nutzung der oben beschriebenen Dienstleistung entstehen könnten. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die die Agentur oder einer Ihrer Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Die Agentur haftet nicht, wenn sie das Vorliegen normaler Fahrlässigkeit nachweist.

Für Schäden am Leben, dem Körper oder der Gesundheit des Mitgliedes wird im Rahmen der Gesetze gehaftet.



Ort, Datum: ..........................      Unterschrift: ....................

Ihre Daten werden automatisch gespeichert und bearbeitet. Bitte beachten Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten im Fragebogen und unsere Hinweise unter Ziffer 5 des Vertrages.


Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B: Brief, Fax, e-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:



Anschrift:




Telefon:
Fax:
e-Mail:




Ort, Datum: ..........................      Unterschrift: ....................



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